Logo Gutshaus Lexow

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

Stornierungen

Die Stornierung von Buchungen wird in den folgenden AGBs geregelt. Eine Zusammenfassung der Stornobedingungen findet ihr hier.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen der Gutshaus Lexow Buschow & Oldendorf GbR (nachfolgend Gutshaus Lexow), gleich ob es sich um Ferienwohnungen in ihrem Besitz oder von ihr verwaltete Ferienwohnungen handelt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden

2. Mietvertrag: Vertragspartner/Zustandekommen

2.1 Die Vermietung von Ferienwohnungen erfolgt immer auf Grundlage eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter, der Gutshaus Lexow B. Buschow & P. Oldendorf GbR (nachfolgend Gutshaus Lexow oder Vermieter), und dem jeweiligen Mieter, nachfolgend auch Gast genannt. Erfolgt die Anmietung für Dritte, so haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

2.2 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Gast auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des vom Mieter vorgeschlagenen neuen Mieters bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

2.3 Erfolgt die Anmietung der Ferienwohnung durch den Gast direkt beim Vermieter Gutshaus Lexow, ohne einen Vermittler, so erfolgt der rechtsverbindliche Abschluss des Mietvertrages, den der Gast vom Vermieter erhält, mit Eingang des durch den Gast unterschriebenen Mietvertrages.

2.4 Im Falle der Vermietung über einen Vermittler (z.B. DS Solutions, Fewo-direkt, airbnb, Traumferienwohungen.de, HomeAway, booking.com, Casamundo und andere) erkennt der Mieter mit der Buchung über den jeweiligen Vermittler die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen des Vermieters an. Sie sind jederzeit abrufbar auf der Webseite des Vermieters (www.gutshaus-lexow.de) unter „AGBs“. Der so durch die Buchung unter Anerkennung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Gast und Vermieter entstandene Vertrag wird im folgenden ebenfalls als „Mietvertrag“ bezeichnet. Demungeachtet behält sich der Vermieter vor, dem Gast auch im Falle der Buchung über einen Vermittler einen Mietvertrag, der nicht im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen steht, zur Unterschrift vorzulegen.

2.5 Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Email oder Post übermittelt werden.

3. Mietverhältnis: Dauer/Gebrauch der Ferienwohnung

3.1 Das Mietverhältnis bezieht sich auf die Ferienwohnung einschließlich des gesamten Inventars. Im Falle der Anmietung mehrerer Ferienwohnungen im Rahmen einer Buchung und/oder eines Mietvertrages bezeichnet im folgenden der Begriff Ferienwohnung auch die Gesamtheit aller gemeinsam gebuchten/gemieteten Ferienwohnungen. Eine Beschreibung der Ferienwohnungen und ihrer Ausstattung findet sich auf Webseite des Vermieters (www.gutshaus-lexow.de) unter dem Namen der jeweiligen Ferienwohnung. Die Ausstattung kann in Einzelheiten von der auf der Webseite beschriebenen und dargestellten Ausstattung abweichen (wenn beispielsweise ein Möbelstück oder Ausstattungsgegenstände ersetzt wurde).

3.2 Die Ferienwohnung darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

3.3 Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder - oder falls es gekündigt wurde - mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch (vgl. § 545 BGB) auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnräume nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. § 568 Abs 1 BGB).

4. Miete/Kaution/Zahlungsweise

4.1 Der Mietpreis sowie die Preise optionaler Zusatzleistungen (z.B. Wäschepakete) bilden den Gesamtpreis und werden im Mietvertrag einschliesslich der jeweiligen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Durch den Mietpreis abgedeckt sind die Kosten von Strom, Gas, Wasser und Heizung sowie Brennholz für den Kamin oder Ofen der Wohnung.

4.2 Der im Mietvertrag abgegebene Zeitraum, die gemietete Ferienwohnung sowie die Anzahl der Feriengäste, die in der Wohnung untergebracht werden und die Anzahl der Haustiere sind wichtige Bestandteile der Mietvertrages und bestimmen den Mietpreis. Nachträgliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und wirken sich ggf. auf den Mietpreis aus.

4.3 Der Gast leistet eine Kaution, deren Höhe im Mietvertrag ausgewiesen ist. Die Kaution wird vor Anreise auf das Konto des Vermieters überwiesen. Der Vermieter zahlt die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise unverzinst an den Gast zurück. Der Gast entbindet den Vermieter von seiner Pflicht gemäß § 551 Absatz 3 BGB. Voraussetzung für die Rückzahlung der Kaution ist jedoch, dass die Ferienwohnung (inklusive sämtlicher überlassener Schlüssel) geräumt mit vollständigem, unbeschädigtem Inventar zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in besenreinem, vertragsgemäßem unbeschädigten Zustand befindet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern sowie die Kosten der Behebung von Schäden einschließlich der pauschale Aufwandsentschädigung und der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands (z.B. zusätzlicher Reinigungsaufwand) mit der Kaution zu verrechnen. Genügt die Kaution nicht, die berechneten Kosten zu begleichen, so ist die entsprechende Rechnung des Vermieters des unverzüglich und ohne Abzüge durch den Gast zu begleichen

4.4 Auf den Gesamtpreis, der sich aus dem Mietpreis und den ggf. anfallenden Kosten für optionaler Zusatzleistungen zusammensetzt, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb 14 Tage nach Buchung zu leisten. Die Restzahlung muss bis 14 Tage vor Anreise geleistet werden. Mit der Restzahlung ist die fällige Kaution zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto des Vermieters: Kontoinhaber: Gutshaus Lexow Kontonummer: 1236130108 Bankleitzahl: 200 505 50 IBAN: DE16 2005 0550 1236 1301 08 BIC: HASPDEHHXXX Bank: Hamburger Sparkasse Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

5. An- und Abreise/Gemeinschaftsnutzung/ Schlüssel/Beendigung

5.1 An- und Abreisetag werden im Mietvertrag ausgewiesen. Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr, die Abreise erfolgt am Abreisetag zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr, sofern nicht im Mietvertrag oder anderweitig andere Zeiten vereinbart wurden. Der Gast setzt sich zur Koordination des genauen Zeitpunktes der An- und Abreise mit dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten in Verbindung.

5.2 Erfolgt die Abreise nicht bis zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, so stellt der Gast den Vermieter von allen Schäden, die ihm aus der verspäteten Räumung entstehen, frei.

5.4 Der Feriengast ist berechtigt, während der Mietdauer Waschmaschine und Trockner im Waschraum im Dachgeschoss des Gutshauses, den oder die ihm zugewiesenen Parkplätze sowie den Garten hinter dem Haus mit den darin befindlichen Tischen, Liegestühlen, Grills und Spielgeräten zu nutzen. Diese Geräte/Gegenstände werden in Gemeinschaft mit anderen Gästen genutzt.

5.5 Der Gast erhält je einen (bei Bedarf auch je zwei) Wohnungs- und Hausschlüssel. Der Gast ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Der Gast ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Beim Auszug darf er keine Schlüssel zurückbehalten.

5.6 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das Haus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Gast Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist (Beispiel: Der Schlüsselbund ist bei einer Urlaubsfahrt von einem Fährschiff ins Meer gefallen). Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.

5.7 Bei Abreise hat der Gast die Räume in ordentlichem, besenreinen Zustand spätestens bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zurückzugeben. Benutztes Geschirr und Töpfe/Pfannen sind vom Gast ordentlich zu spülen und aufzuräumen. Eventuell verstelltes Inventar ist an den ursprünglichen Platz zurückzuräumen. Die vereinbarte Endreinigung dient der Säuberung der Ferienwohnung bei gewöhnlicher Verschmutzung und der Übergabe im besenreinen Zustand ab. Darüber hinausgehender Reinigungsaufwand wird dem Gast in Rechnung gestellt.

6. Stornierung/Kündigung des Mietvertrages

6.1 Der Gast kann das Mietverhältnis jederzeit kündigen. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. § 568 Abs 1 BGB).

6.2 Der Gast ist im Falle einer Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters (in der Regel handelt es sich um die Kosten der Endreinigung und ggf. optional gebuchte Wäschepakete) zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten. Wir empfehlen unseren Gästen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe Ziffer 2.2. oben) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht abwenden.

6.3 Die Verpflichtung des Gastes zur Leistung von Schadensersatz gemäß Ziffer 6.2 gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Feriengastes.

6.4 Erscheint der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag zur vereinbarten Zeit oder in einem dem Vermieter zumutbaren Zeitraum danach, so gilt der Vertrag als gekündigt. Gleiches gilt im Falle einer vorzeitigen Abreise des Gastes für die Restlaufzeit des Mietvertrages.

6.5 Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Feriengast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich: - Der Gast gerät mit der Zahlung der vereinbarten Miete in Rückstand bzw. leistet die Teilzahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen. - Der Gast hat bei Abschluss des Mietvertrages irreführende oder falsche Angabe hinsichtlich wesentlicher Tatsachen gemacht, z. B. hinsichtlich der Person des Gastes, des Zwecks der Anmietung, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren. - Der Gast nutzt die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken. - Der Vermieter hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. - Bei schwer wiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens, nach vorausgegangener vergeblichen Abmahnung. Der Vermieter hat den Gast von der Kündigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesen Gründen entbinden den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen, es gilt Abs. 6.2.

6.6 Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z. B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden ist. In diesem Falle hat der Vermieter den Gast von der Kündigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen und sämtliche bereits geleisteten Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.

7. Aufenthalt/Nutzung der Ferienwohnung/Hausordnung

7.1 Der Gast hat das Haus, die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung und Lüftung der Mieträume zu sorgen.

7.2 Der Gast darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Hunde, Katzen und andere Tiere mit entsprechender Größe dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden und führen zu höheren, gesondert zu vereinbarenden Kosten.

7.3 Die Benutzung gemeinsam mit anderen Gästen genutzter Einrichtungen und Anlagen wie dem Waschraum oder dem Garten nebst Mobiliar geschieht in eigenständiger Abstimmung des Mieters mit anderen Feriengästen. Die Waschmaschinen und Trockner im Dachboden des Gutshauses sollten nach 20:00 Uhr nicht mehr im Gebrauch sein, um die Gäste in den nahe gelegenen Wohnungen nicht zu stören.

7.4 Der Gast darf frei den Internet-Anschluß des Vermieters nutzen. Der Gast verpflichtet sich, den Internet-Anschluß ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, er ist für etwaige durch ihn begangene strafbare Handlungen (z.B. Urheberrechtsverletzungen, widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) verantwortlich und hält den Vermieter von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Ansprüchen frei.

7.5 Die Benutzung des Baumhauses, des Trampolins, sowie aller anderer Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sollten bei deren Benutzung beaufsichtigt werden. Die Benutzung der Feuerstelle und der Grills erfolgt auf eigene Gefahr. Feuer sind ständig zu beaufsichtigen und sollten nicht bei starkem Wind betrieben werden.

7.6 Der Gast ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Fensterläden, Rollläden, Markisen, Jalousien oder durch Versäumnisse einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.

7.7 Die Ein- oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- oder Anbringung von Dekoration o. ä. oder deren Entfernung verpflichtet.

7.8 Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes nimmt er bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

8. Nichtraucherwohnung

Die Ferienwohnung wird ausdrücklich als Nichtraucherwohnung vermietet. Wird in der Wohnung geraucht, haftet der Feriengast für alle entstehenden Schäden sowie für Sonderreinigungskosten in Höhe von EUR 200,00.

9. Fenster

Die Fenster der Ferienwohnung sind Nachbauten der originalen Fenster mit Quetschfalz. Sie öffnen nach außen und müssen im geöffneten Zustand unbedingt mit den am Fensterrahmen angebrachten Haken gesichert werden. Andernfalls sind erhebliche Beschädigungen des Fensters wahrscheinlich, für die der Gast haftet.

10. Lärm

10.1 Von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste im Haus und Nachbarn geboten. Jede Form von Beschallung darf nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden.

10.2 Um die Störung der Nachbarn zu vermeiden, darf nach 22:00 Uhr keine Musik mehr im Garten oder auf der Terrasse gemacht werden. Dies gilt auch für andere Formen der Beschallung.

10.3 Der Gast hält den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus durch den Gast verursachter oder erzeugter Lärmbelästigung resultieren. Diese Freistellung gilt auch für etwaige Strafen und Folgeschäden.

11. Schäden

11.1 Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich - nicht erst bei der Abreise - anzuzeigen.

11.2 Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall des Hauses mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Gastes ursächlich ist oder den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (zum Beispiel Renovierungskosten und Mietausfall) dem Vermieter zu erstatten.

11.3 Der Gast hat die Ferienwohnung und ihr Inventar pfleglich zu behandeln. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Gast. Sollten beim Auszug Schäden entdeckt werden, die beim Einzug nicht vorhanden waren, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten der Beseitigung dem Gast in Rechnung zu stellen. Für die Beseitigung von Schäden, bei denen die Schadensbeseitigung die Kosten EUR 100,00 übersteigen, erhebt der Vermiete eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 150,00, die dem Gast ebenfalls in Rechnung gestellt wird.

11.4 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

12. Haftung

12.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Vermieter für die Bearbeitung der Buchung, die Organisation, Reservierung und Zur-Verfügungstellung der Leistungen gemäß der Mietvertrags sowie die Ausstellung und Absendung der Unterlagen.

12.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieter nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

12.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung verursacht haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

12.4 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

13. Datenschutz

13.1 Der Gast erklärt sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages damit einverstanden, dass sämtliche, von ihm im Mietvertrag gemachten Angaben und Daten sowie seine Emailadresse und seine Telefonnummer für die Dauer der vom HGB vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege gespeichert werden.

13.2 Der Vermieter sichert dem Gast zu, seine Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. im Rahmen der Meldepflicht gemäß BMG) erforderlich.

13.3 Der Gast gestattet dem Vermieter ihn auch nach Ablauf des Mietverhältnisses zu kontaktieren, z.B. im Rahmen von Angeboten, Rundschreiben oder Weihnachtskarten, es sei denn, er teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass er eine entsprechende Kontaktaufnahme ablehnt.

14. Schriftform/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und dieser Geschäfts-bedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

14.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus dem Mietvertrag.

14.3 Für den Fall, dass der Feriengast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund des Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.

14.4 Der Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB

14.4 Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Mietvertrages und dieser Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

Rostock, 15.05.2019

Stornierungen

Die Stornierung von Buchungen wird in den folgenden AGBs geregelt. Eine Zusammenfassung der Stornobedingungen findet ihr hier.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen der Gutshaus Lexow Buschow & Oldendorf GbR (nachfolgend Gutshaus Lexow), gleich ob es sich um Ferienwohnungen in ihrem Besitz oder von ihr verwaltete Ferienwohnungen handelt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden

2. Mietvertrag: Vertragspartner/Zustandekommen

2.1 Die Vermietung von Ferienwohnungen erfolgt immer auf Grundlage eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter, der Gutshaus Lexow B. Buschow & P. Oldendorf GbR (nachfolgend Gutshaus Lexow oder Vermieter), und dem jeweiligen Mieter, nachfolgend auch Gast genannt. Erfolgt die Anmietung für Dritte, so haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

2.2 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Gast auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des vom Mieter vorgeschlagenen neuen Mieters bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

2.3 Erfolgt die Anmietung der Ferienwohnung durch den Gast direkt beim Vermieter Gutshaus Lexow, ohne einen Vermittler, so erfolgt der rechtsverbindliche Abschluss des Mietvertrages, den der Gast vom Vermieter erhält, mit Eingang des durch den Gast unterschriebenen Mietvertrages.

2.4 Im Falle der Vermietung über einen Vermittler (z.B. DS Solutions, Fewo-direkt, airbnb, Traumferienwohungen.de, HomeAway, booking.com, Casamundo und andere) erkennt der Mieter mit der Buchung über den jeweiligen Vermittler die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen des Vermieters an. Sie sind jederzeit abrufbar auf der Webseite des Vermieters (www.gutshaus-lexow.de) unter „AGBs“. Der so durch die Buchung unter Anerkennung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Gast und Vermieter entstandene Vertrag wird im folgenden ebenfalls als „Mietvertrag“ bezeichnet. Demungeachtet behält sich der Vermieter vor, dem Gast auch im Falle der Buchung über einen Vermittler einen Mietvertrag, der nicht im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen steht, zur Unterschrift vorzulegen.

2.5 Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Email oder Post übermittelt werden.

3. Mietverhältnis: Dauer/Gebrauch der Ferienwohnung

3.1 Das Mietverhältnis bezieht sich auf die Ferienwohnung einschließlich des gesamten Inventars. Im Falle der Anmietung mehrerer Ferienwohnungen im Rahmen einer Buchung und/oder eines Mietvertrages bezeichnet im folgenden der Begriff Ferienwohnung auch die Gesamtheit aller gemeinsam gebuchten/gemieteten Ferienwohnungen. Eine Beschreibung der Ferienwohnungen und ihrer Ausstattung findet sich auf Webseite des Vermieters (www.gutshaus-lexow.de) unter dem Namen der jeweiligen Ferienwohnung. Die Ausstattung kann in Einzelheiten von der auf der Webseite beschriebenen und dargestellten Ausstattung abweichen (wenn beispielsweise ein Möbelstück oder Ausstattungsgegenstände ersetzt wurde).

3.2 Die Ferienwohnung darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

3.3 Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder - oder falls es gekündigt wurde - mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch (vgl. § 545 BGB) auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnräume nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. § 568 Abs 1 BGB).

4. Miete/Kaution/Zahlungsweise

4.1 Der Mietpreis sowie die Preise optionaler Zusatzleistungen (z.B. Wäschepakete) bilden den Gesamtpreis und werden im Mietvertrag einschliesslich der jeweiligen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Durch den Mietpreis abgedeckt sind die Kosten von Strom, Gas, Wasser und Heizung sowie Brennholz für den Kamin oder Ofen der Wohnung.

4.2 Der im Mietvertrag abgegebene Zeitraum, die gemietete Ferienwohnung sowie die Anzahl der Feriengäste, die in der Wohnung untergebracht werden und die Anzahl der Haustiere sind wichtige Bestandteile der Mietvertrages und bestimmen den Mietpreis. Nachträgliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und wirken sich ggf. auf den Mietpreis aus.

4.3 Der Gast leistet eine Kaution, deren Höhe im Mietvertrag ausgewiesen ist. Die Kaution wird vor Anreise auf das Konto des Vermieters überwiesen. Der Vermieter zahlt die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise unverzinst an den Gast zurück. Der Gast entbindet den Vermieter von seiner Pflicht gemäß § 551 Absatz 3 BGB. Voraussetzung für die Rückzahlung der Kaution ist jedoch, dass die Ferienwohnung (inklusive sämtlicher überlassener Schlüssel) geräumt mit vollständigem, unbeschädigtem Inventar zurückgegeben wird, und sich bei der Rückgabe in besenreinem, vertragsgemäßem unbeschädigten Zustand befindet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern sowie die Kosten der Behebung von Schäden einschließlich der pauschale Aufwandsentschädigung und der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands (z.B. zusätzlicher Reinigungsaufwand) mit der Kaution zu verrechnen. Genügt die Kaution nicht, die berechneten Kosten zu begleichen, so ist die entsprechende Rechnung des Vermieters des unverzüglich und ohne Abzüge durch den Gast zu begleichen

4.4 Auf den Gesamtpreis, der sich aus dem Mietpreis und den ggf. anfallenden Kosten für optionaler Zusatzleistungen zusammensetzt, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb 14 Tage nach Buchung zu leisten. Die Restzahlung muss bis 14 Tage vor Anreise geleistet werden. Mit der Restzahlung ist die fällige Kaution zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto des Vermieters: Kontoinhaber: Gutshaus Lexow Kontonummer: 1236130108 Bankleitzahl: 200 505 50 IBAN: DE16 2005 0550 1236 1301 08 BIC: HASPDEHHXXX Bank: Hamburger Sparkasse Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

5. An- und Abreise/Gemeinschaftsnutzung/ Schlüssel/Beendigung

5.1 An- und Abreisetag werden im Mietvertrag ausgewiesen. Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr, die Abreise erfolgt am Abreisetag zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr, sofern nicht im Mietvertrag oder anderweitig andere Zeiten vereinbart wurden. Der Gast setzt sich zur Koordination des genauen Zeitpunktes der An- und Abreise mit dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten in Verbindung.

5.2 Erfolgt die Abreise nicht bis zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, so stellt der Gast den Vermieter von allen Schäden, die ihm aus der verspäteten Räumung entstehen, frei.

5.4 Der Feriengast ist berechtigt, während der Mietdauer Waschmaschine und Trockner im Waschraum im Dachgeschoss des Gutshauses, den oder die ihm zugewiesenen Parkplätze sowie den Garten hinter dem Haus mit den darin befindlichen Tischen, Liegestühlen, Grills und Spielgeräten zu nutzen. Diese Geräte/Gegenstände werden in Gemeinschaft mit anderen Gästen genutzt.

5.5 Der Gast erhält je einen (bei Bedarf auch je zwei) Wohnungs- und Hausschlüssel. Der Gast ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Der Gast ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Beim Auszug darf er keine Schlüssel zurückbehalten.

5.6 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das Haus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Gast Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist (Beispiel: Der Schlüsselbund ist bei einer Urlaubsfahrt von einem Fährschiff ins Meer gefallen). Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.

5.7 Bei Abreise hat der Gast die Räume in ordentlichem, besenreinen Zustand spätestens bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zurückzugeben. Benutztes Geschirr und Töpfe/Pfannen sind vom Gast ordentlich zu spülen und aufzuräumen. Eventuell verstelltes Inventar ist an den ursprünglichen Platz zurückzuräumen. Die vereinbarte Endreinigung dient der Säuberung der Ferienwohnung bei gewöhnlicher Verschmutzung und der Übergabe im besenreinen Zustand ab. Darüber hinausgehender Reinigungsaufwand wird dem Gast in Rechnung gestellt.

6. Stornierung/Kündigung des Mietvertrages

6.1 Der Gast kann das Mietverhältnis jederzeit kündigen. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. § 568 Abs 1 BGB).

6.2 Der Gast ist im Falle einer Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters (in der Regel handelt es sich um die Kosten der Endreinigung und ggf. optional gebuchte Wäschepakete) zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten. Wir empfehlen unseren Gästen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe Ziffer 2.2. oben) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht abwenden.

6.3 Die Verpflichtung des Gastes zur Leistung von Schadensersatz gemäß Ziffer 6.2 gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Feriengastes.

6.4 Erscheint der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag zur vereinbarten Zeit oder in einem dem Vermieter zumutbaren Zeitraum danach, so gilt der Vertrag als gekündigt. Gleiches gilt im Falle einer vorzeitigen Abreise des Gastes für die Restlaufzeit des Mietvertrages.

6.5 Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Feriengast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich: - Der Gast gerät mit der Zahlung der vereinbarten Miete in Rückstand bzw. leistet die Teilzahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen. - Der Gast hat bei Abschluss des Mietvertrages irreführende oder falsche Angabe hinsichtlich wesentlicher Tatsachen gemacht, z. B. hinsichtlich der Person des Gastes, des Zwecks der Anmietung, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren. - Der Gast nutzt die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken. - Der Vermieter hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. - Bei schwer wiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens, nach vorausgegangener vergeblichen Abmahnung. Der Vermieter hat den Gast von der Kündigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesen Gründen entbinden den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen, es gilt Abs. 6.2.

6.6 Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z. B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden ist. In diesem Falle hat der Vermieter den Gast von der Kündigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen und sämtliche bereits geleisteten Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.

7. Aufenthalt/Nutzung der Ferienwohnung/Hausordnung

7.1 Der Gast hat das Haus, die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung und Lüftung der Mieträume zu sorgen.

7.2 Der Gast darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Hunde, Katzen und andere Tiere mit entsprechender Größe dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden und führen zu höheren, gesondert zu vereinbarenden Kosten.

7.3 Die Benutzung gemeinsam mit anderen Gästen genutzter Einrichtungen und Anlagen wie dem Waschraum oder dem Garten nebst Mobiliar geschieht in eigenständiger Abstimmung des Mieters mit anderen Feriengästen. Die Waschmaschinen und Trockner im Dachboden des Gutshauses sollten nach 20:00 Uhr nicht mehr im Gebrauch sein, um die Gäste in den nahe gelegenen Wohnungen nicht zu stören.

7.4 Der Gast darf frei den Internet-Anschluß des Vermieters nutzen. Der Gast verpflichtet sich, den Internet-Anschluß ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, er ist für etwaige durch ihn begangene strafbare Handlungen (z.B. Urheberrechtsverletzungen, widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) verantwortlich und hält den Vermieter von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Ansprüchen frei.

7.5 Die Benutzung des Baumhauses, des Trampolins, sowie aller anderer Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sollten bei deren Benutzung beaufsichtigt werden. Die Benutzung der Feuerstelle und der Grills erfolgt auf eigene Gefahr. Feuer sind ständig zu beaufsichtigen und sollten nicht bei starkem Wind betrieben werden.

7.6 Der Gast ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Fensterläden, Rollläden, Markisen, Jalousien oder durch Versäumnisse einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.

7.7 Die Ein- oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- oder Anbringung von Dekoration o. ä. oder deren Entfernung verpflichtet.

7.8 Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes nimmt er bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

8. Nichtraucherwohnung

Die Ferienwohnung wird ausdrücklich als Nichtraucherwohnung vermietet. Wird in der Wohnung geraucht, haftet der Feriengast für alle entstehenden Schäden sowie für Sonderreinigungskosten in Höhe von EUR 200,00.

9. Fenster

Die Fenster der Ferienwohnung sind Nachbauten der originalen Fenster mit Quetschfalz. Sie öffnen nach außen und müssen im geöffneten Zustand unbedingt mit den am Fensterrahmen angebrachten Haken gesichert werden. Andernfalls sind erhebliche Beschädigungen des Fensters wahrscheinlich, für die der Gast haftet.

10. Lärm

10.1 Von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste im Haus und Nachbarn geboten. Jede Form von Beschallung darf nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden.

10.2 Um die Störung der Nachbarn zu vermeiden, darf nach 22:00 Uhr keine Musik mehr im Garten oder auf der Terrasse gemacht werden. Dies gilt auch für andere Formen der Beschallung.

10.3 Der Gast hält den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus durch den Gast verursachter oder erzeugter Lärmbelästigung resultieren. Diese Freistellung gilt auch für etwaige Strafen und Folgeschäden.

11. Schäden

11.1 Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich - nicht erst bei der Abreise - anzuzeigen.

11.2 Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall des Hauses mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Gastes ursächlich ist oder den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (zum Beispiel Renovierungskosten und Mietausfall) dem Vermieter zu erstatten.

11.3 Der Gast hat die Ferienwohnung und ihr Inventar pfleglich zu behandeln. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Gast. Sollten beim Auszug Schäden entdeckt werden, die beim Einzug nicht vorhanden waren, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten der Beseitigung dem Gast in Rechnung zu stellen. Für die Beseitigung von Schäden, bei denen die Schadensbeseitigung die Kosten EUR 100,00 übersteigen, erhebt der Vermiete eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 150,00, die dem Gast ebenfalls in Rechnung gestellt wird.

11.4 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

12. Haftung

12.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Vermieter für die Bearbeitung der Buchung, die Organisation, Reservierung und Zur-Verfügungstellung der Leistungen gemäß der Mietvertrags sowie die Ausstellung und Absendung der Unterlagen.

12.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieter nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

12.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung verursacht haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

12.4 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

13. Datenschutz

13.1 Der Gast erklärt sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages damit einverstanden, dass sämtliche, von ihm im Mietvertrag gemachten Angaben und Daten sowie seine Emailadresse und seine Telefonnummer für die Dauer der vom HGB vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege gespeichert werden.

13.2 Der Vermieter sichert dem Gast zu, seine Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. im Rahmen der Meldepflicht gemäß BMG) erforderlich.

13.3 Der Gast gestattet dem Vermieter ihn auch nach Ablauf des Mietverhältnisses zu kontaktieren, z.B. im Rahmen von Angeboten, Rundschreiben oder Weihnachtskarten, es sei denn, er teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass er eine entsprechende Kontaktaufnahme ablehnt.

14. Schriftform/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und dieser Geschäfts-bedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

14.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus dem Mietvertrag.

14.3 Für den Fall, dass der Feriengast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund des Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.

14.4 Der Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB

14.4 Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Mietvertrages und dieser Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

Rostock, 15.05.2019